FAQ

Nachentlüften - unvermeidlich

Was der Betreiber vom Entleeren und Wieder-Füllen einer Zentralheizung wissen und beachten muß:

Heizungswasser läßt man nie ab, außer bei Reparaturen

In diesem Fall muß der Betreiber dafür sorgen, daß die Heizungsfirma bei den Arbeiten Zutritt zu allen Rohrleitungen und Heizkörpern hat.

- Mieterinformation -

Zweckmäßig und kostensparend ist es, wenn am Abend vor der Reparatur der Betreiber das Wasser selbst abläßt.

Je moderner die Anlage, desto schwieriger läßt sie sich füllen. Das könnte eine Grundregel sein. Die Füllprobleme, die ja bei jedem Füllen ähnlich auftreten, müßte der Betreiber kennen und mitteilen:
Wo befinden sich überall Entlüftungsventile, in welcher Etage, an welcher Stelle bilden sich Luftsäcke, was ist mit dem Ausdehnungsgefäß der Überlaufleitung?
Auch der beste Fachmann ist kein Hellseher, jede mögliche Information spart hier Kosten.

Bei aller Sorgfalt beim Füllen - Restluft ist unvermeidlich

Einmal handelt es sich um Kleinstbläschen, die sich erst nach und nach zu größeren Blasen zusammenschließen und auch dann erst abgeleitet werden können. Zum anderen hat jede Anlage Ecken und Winkel, in denen sich die Luft verstecken kann. Durch die Wassersäule werden diese Blasen unter Druck gesetzt und können so gar nicht nach oben steigen. Sie werden erst nach Wochen und Monaten durch luftarmes Heizungswasser absorbiert. Kommt dieses Wasser durch den heißen Kessel, so wird es entgast und die Blasen können abgeleitet werden. Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie kompliziert der Kampf mit der Restluft wirklich ist.

Noch schwieriger sind die Verhältnisse hinsichtlich der Bildung von Sumpfgas. Jede Heizungsanlage, besonders die alte, enthält Schmutz. Bekannt ist die Schwarzfärbung (Eisenoxyd). Kommt frisches Leitungswasser, das sogenannten aktiven Sauerstoff enthält an diesen Schmutz, so bildet sich das Sumpfgas (ähnlich Methan). Die Gasbildung und die Störung durch Gasblasen hält meist Monate, oft Jahre an.

Eine Heizungsfirma kann Ihnen also nicht am Tage des Füllens eine entlüftete Anlage übergeben. Luft-/Gasblasen sind aus physikalisch/chemischen Gründen für die nahe und weitere Zukunft unvermeidlich und müssen durch die Initiative des Betreibers beseitigt werden. Nachbelüften und Nachfüllen ist eine unumgängliche Bedienungsangelegenheit und grundsätzlich nicht der Heizungsfirma anzulasten. Abweichende Regelungen, etwa bei Anlage ohne Hauswart, müssen ausdrücklich vereinbart werden. Ihre Abrechnung erfolgt nach Aufwand.

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